Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt Kontigent für Solarparks im Zielabweichungsverfahren
Die Landesregierung hat ihr bestehendes Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zielabweichungsverfahren auf 10.000 Hektar verdoppelt. Allerdings gibt es neu entwickelte Kriterien, die unter anderem eine Verschärfung bei den zulässigen Bodenpunkten vorsieht.