Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird durch mehrere Gesetze geregelt. Hier finden Sie alle relevanten Regelungen – verständlich zusammengefasst und mit den genauen Paragraphen-Verweisen.

EEG 2023/2025 – Erneuerbare-Energien-Gesetz

§ 21 EEG: Einspeisevergütung und Marktprämie

Das Herzstück der Direktvermarktung. Dieser Paragraph regelt, wer wie vergütet wird:

RegelungDetails
Unter 100 kWpWahlrecht: Feste Einspeisevergütung ODER Direktvermarktung mit Marktprämie
Ab 100 kWpVerpflichtende Direktvermarktung (seit 2016)
Bis 400 kWp (ab 2026: 200 kWp)Ausnahme möglich – aber dann OHNE EEG-Förderung (§ 21 Abs. 1 i.V.m. § 100 Abs. 20 EEG)
Ab 1.000 kWpAusschreibungsverfahren für den anzulegenden Wert

§ 48 EEG: Anzulegender Wert für Solaranlagen

Hier sind die Vergütungssätze festgelegt, die als Grundlage für die Marktprämie dienen. Der anzulegende Wert liegt 0,4 ct/kWh über der festen Einspeisevergütung.

§ 9 EEG: Technische Anforderungen

Dieser Paragraph regelt die technischen Pflichten für PV-Anlagen:

AnlagengrößeAnforderung
Unter 2 kWp (Balkonkraftwerk)Keine besonderen Anforderungen
2 – 7 kWpKeine Steuerbox-Pflicht
7 – 25 kWpSmart Meter Pflicht. Steuerbox wird Pflicht (Solarspitzengesetz). Ohne Steuerbox: 60% Einspeisebegrenzung
25 – 100 kWpSmart Meter + Steuerbox Pflicht. Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber UND Direktvermarkter
Über 100 kWpVollständige Fernsteuerbarkeit + RLM-Zähler

§ 51a EEG: Negative Strompreise

Seit dem Solarspitzengesetz 2025 gilt: Wenn der Börsenstrompreis negativ ist, wird keine Einspeisevergütung oder Marktprämie gezahlt. Im Gegenzug wird der 20-jährige Förderzeitraum um diese Stunden verlängert.

Solarspitzengesetz (Februar 2025)

Am 25. Februar 2025 trat das Solarspitzengesetz in Kraft – die bisher größte Reform für kleine PV-Anlagen:

Die wichtigsten Änderungen

BereichAlte RegelungNeue Regelung (ab 25.02.2025)
Fernsteuerbarkeit unter 25 kWp Nicht nötig für DV Weiterhin nicht nötig für DV. ABER: 60% Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter + Steuerbox (2–25 kWp)
Direktvermarktung unter 100 kWp Freiwillig, bürokratisch Freiwillig, vereinfacht. Einheitlicher Prozess bei allen Netzbetreibern (bis 01.03.2026)
Batteriespeicher Nur PV-Strom speichern Netzstrom speichern und einspeisen nur mit Pauschaloption (MiSpeL) möglich. Aktuell noch unter EU-beihilferechtlicher Genehmigung – MiSpeL-Verfahren der BNetzA ebenfalls ausstehend (Festlegung bis 30.06.2026).
Negative Strompreise Keine klare Regelung Keine Vergütung bei negativen Preisen. Förderzeitraum wird verlängert.
Fernsteuerungs-Frist Sofort ab Inbetriebnahme Ab dem 2. Kalendermonat nach Ersteinspeisung
Bestandsanlagen über 7 kWp Keine Nachrüstpflicht Nachrüstpflicht bis 01.01.2029 (Smart Meter + Steuerbox)
Bestandsanlagen (Anreiz) +0,6 ct/kWh Einspeisevergütung bei freiwilliger Umstellung

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Anlagen unter 25 kWp ist der Einstieg in die Direktvermarktung einfacher geworden: Keine Fernsteuerung nötig, vereinfachte Prozesse. Für Anlagen ab 7 kWp wird mittelfristig ein Smart Meter + Steuerbox Pflicht – damit wird der technische Grundstein für die Direktvermarktung ohnehin gelegt.

Geplante Änderungen: EEG-Reform 2027

  • Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp (ab 01.01.2027)
  • Absenkung der Direktvermarktungspflicht schrittweise auf 25 kWp
  • Absenkung der Ausschreibungsgrenze für Gebäudeanlagen von 1.000 auf 750 kWp
  • Marktprämie bleibt als Sicherheitsnetz bestehen

Ausblick

Die Direktvermarktung wird früher oder später für ALLE PV-Anlagen kommen. Die Infrastruktur (Smart Meter, Steuerboxen, DV-Schnittstellen) wird jetzt schrittweise aufgebaut. Wer heute in eine softwarebasierte Lösung wie DVhub investiert, ist bestens vorbereitet.

Zusammenfassung: Alle kWp-Grenzen

GrenzeGesetzBedeutung
2 kWpSolarspitzengesetzUntergrenze für Einspeisebegrenzung (60%)
7 kWp§ 9 EEG + SolarspitzengesetzSmart Meter Pflicht. Nachrüstfrist für Bestand bis 2029
25 kWp§ 9 EEG + SolarspitzengesetzSteuerbox Pflicht. Fernsteuerbarkeit für DV erforderlich
30 kWpEEGGrenze für Speicher-Förderfähigkeit (500 kWh/kWp)
100 kWp§ 21 EEGVerpflichtende Direktvermarktung
200 kWp§ 21 + § 100 EEGAb 2026: Untergrenze für unentgeltliche Einspeisung ohne DV
400 kWp§ 21 + § 100 EEGBis 2025: Obergrenze für Ausnahme von DV-Pflicht
1.000 kWp§ 48 EEGDarüber: Ausschreibungspflicht für anzulegenden Wert